Egg bietet allen etwas. Ob Land- oder Stadtmenschen, Ruhesuchenden oder Abenteuerlustigen. Und genauso vielfältig und abwechslungsreich ist auch die Arbeit bei uns. Wir bringen dir viel Vertrauen entgegen, bieten dir Freiheiten, kommunizieren auf Augenhöhe, lernen jeden Tag dazu und erreichen unsere Ziele gemeinsam. Es passt einfach.
Job-Sharing möglich. Bitte Wunschpensum in der Bewerbung angeben.
Das sind deine Aufgaben
* Du arbeitest mit Kindern und Jugendlichen und ihren Bezugspersonen wie Eltern, Lehrpersonen, Fachteams und externen Institutionen zusammen.
* Du berätst die Eltern, Schüler*innen und Lehrpersonen und nimmst Abklärungen bei Lern- und Verhaltensschwierigkeiten vor.
* Du findest für unsere extern geschulten Schüler*innen geeignete Schulen und unterstützt die Familien während diesem Prozess.
* Du bist im Thema Schulentwicklung auf dem aktuellsten Stand und unterstützt Neuerungen im sonderpädagogischen Bereich.
* Du erledigst administrative Arbeiten in deinem Aufgabengebiet.
* Du arbeitest in Projekten mit Themenbereich Schulentwicklung und Sonderpädagogik engagiert mit.
* Du bildest dich regelmässig weiter und reflektierst deine Arbeit.
Was du dafür mitbringst:
* Du verfügst über einen Universitäts- oder Fachhochschulabschluss in Psychologie mit vertieften Kenntnissen der Psychopathologie, oder wirst diesen in Kürze erlangen.
* Du hast optimalerweise bereits Berufserfahrung als Schulpsychologin/-psychologe gesammelt.
* Du lebst einen natürlichen und freudigen Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
* Du bist flexibel, belastbar, innovativ und zeigst eine hohe Kooperationsbereitschaft und Interesse an der Schulentwicklung.
* Den Herausforderungen im Berufsalltag begegnest du kreativ, flexibel und pragmatisch.
* Du setzt dich tatkräftig für die Weiterentwicklung unserer Schule ein.
Dein Lohn
Dein Bruttolohn liegt bei einem 100%-Pensum voraussichtlich zwischen CHF 104'816 und CHF 174'719 pro Jahr.
Wir arbeiten mit einem gerechten und nachvollziehbaren Lohnband, welches Alter, Dienstjahre, Ausbildung und Berufserfahrung berücksichtigt. Bewerberinnen und Bewerber, die noch nicht über die erforderlichen Kenntnisse oder Erfahrungen verfügen, können im Einzelfall auch unterhalb der Lohnbandbreite eingestuft werden.