ÜberblickAls Personalberater/-in Regionale Arbeitsvermittlung sind Sie der Schlüssel zur erfolgreichen Integration von Personen verschiedenster Herkunft in den Arbeitsmarkt. Mit Ihrer Expertise analysieren Sie die Arbeitsmarktattraktivität, führen Beratungsgespräche und entwickeln Wiedereingliederungsstrategien für stellensuchende Personen. Ihre schnelle, zuverlässige und qualitativ hochwertige Arbeitsweise macht Sie zu einem unverzichtbaren Teil unseres Teams.Ihre AufgabenAnalyse der Arbeitsmarktattraktivität der Kundinnen und Kunden sowie der Arbeitsmarktsituation für den StellensuchbereichDurchführung von wirkungsorientierten Beratungsgesprächen mit dem Ziel, Kundinnen und Kunden verschiedenster Personen-, Alters- und Nationalitätengruppen rasch und dauerhaft in den Arbeitsmarkt (zurück)zuführenErarbeitung von lösungsorientierten, transparenten und verbindlichen Wiedereingliederungsstrategien, laufende Überprüfung und Anpassung in FolgegesprächenZielgerichteter Einsatz der arbeitsmarktlichen MassnahmenReflektion und Optimierung der Beratungstätigkeit im Rahmen der Strategie der öffentlichen Arbeitsvermittlung sowie der gesetzlichen VorgabenIhr ProfilAbgeschlossene BerufslehreBereitschaft, den Lehrgang für HR-Fachleute in Fachrichtung B zu absolvieren und den eidgenössischen Fachausweis zu erwerben, falls Sie noch keinen eidgenössischen Fachausweis für HR-Fachleute oder für Sozialversicherungsfachleute mitbringenBerufserfahrung von mindestens fünf JahrenSehr gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse, mündliche Französischkenntnisse von Vorteil, sehr gute InformatikanwenderkenntnisseWir bieten IhnenEine sinnstiftende TätigkeitAngenehmes und teamorientiertes ArbeitsklimaFachspezifische Aus- und WeiterbildungsmöglichkeitenModerne Büros und InfrastrukturLebensqualität durch JahresarbeitszeitKontaktNeugierig? Ihr Kontakt bei Fragen: Martina Tüscher, Bereichsleiterin, Telefon +41 31 636 03 65, martina.tuescher@be.chAVA Amt für Arbeitslosenversicherung - ArbeitsvermittlungDie regionale Arbeitsvermittlung sorgt für die rasche und dauerhafte Wiedereingliederung von Kundinnen und Kunden in den Arbeitsmarkt und für die Verhütung der Arbeitslosigkeit. Sie beschafft und bewirtschaftet arbeitsmarktliche Massnahmen zur Unterstützung der Kundinnen und Kunden und bekämpft den missbräuchlichen Leistungsbezug.
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