Ph3Rechtswissenschaftliche Fakultät /h3pDie Universität Luzern ist eine moderne, persönliche und dynamische humanwissenschaftliche Universität im Herzen der Schweiz und Europas. Getreu dem Leitsatz «Moving Human Sciences» konzentrieren wir uns mit sechs Fakultäten, zwei Akademien und zwei universitären Forschungszentren auf Menschen und ihre Institutionen. Unsere Ambition ist es, die Universität Luzern zu einem zukunftsweisenden und international sichtbaren Zentrum von Forschung und Lehre zu Humanwissenschaften zu entwickeln. /ppDie Rechtswissenschaftliche Fakultät setzt für ihre rund 1300 Studierenden und 190 Doktorierenden auf ein breites und innovatives Lehrangebot mit nationaler und internationaler Ausrichtung. /ph3Professur für Rechtsgeschichte /h3pFür die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Luzern ist per 1. August 2027 (oder nach Vereinbarung) eine Professur für Rechtsgeschichte zu besetzen. Die Position kann als 50 bis 100% Ordinariat/Extraordinariat oder als 75 bis 100% Assistenzprofessur mit Tenure‑Track ausgeprägt sein. /ppDer oder die Stelleninhaber(in) vertritt die Rechtsgeschichte umfassend in Forschung und Lehre. Interesse an Fragen der Justizforschung oder bereits ausgewiesene einschlägige Tätigkeit in diesem Bereich sind von Vorteil. Bezüge zur schweizerischen Rechtsgeschichte wünschenswert. /ppNach Möglichkeit wird die Professur mit einem positivrechtlichen Fach aus den Bereichen des Privat‑, Straf‑ oder öffentlichen Rechts kombiniert. In diesem Fall bringen Sie die Fähigkeit und Bereitschaft mit, dieses positivrechtliche Fach in der Lehre zu vertreten. /ppWir erwarten, dass Sie international und interdisziplinär ausgerichtete Forschungsprojekte leiten sowie Kongresse und wissenschaftliche Tagungen organisieren. Zudem wird die Bereitschaft vorausgesetzt, leitende Funktionen im Obwaldner Institut für Justizforschung sowie im Institut für Juristische Grundlagen – lucernaiuris zu übernehmen. /ppFür ein Ordinariat bzw. Extraordinariat sind eine abgeschlossene Habilitation oder eine gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation erforderlich. Für die Assistenzprofessur benötigt man die Promotion sowie ein fortgeschrittenes Habilitationsprojekt. Sowohl Dissertation als auch Habilitation müssen einen klar erkennbaren Grundlagenbezug aufweisen; mindestens eine der beiden Qualifikationen muss eindeutig dem Bereich der Grundlagen des Rechts zugeordnet sein. /ppDie Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit in den Selbstverwaltungsgremien der Universität wird vorausgesetzt. Die Universität Luzern setzt sich aktiv für Chancengleichheit und die Förderung von Frauen in Forschung und Lehre ein. Im Interesse der Erhöhung des Frauenanteils sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Die Fähigkeit, Lehrveranstaltungen auch in italienischer Sprache abhalten zu können, ist von Vorteil. /ppFür weitere Fragen zur Professur wenden Sie sich bitte an den Fachbereichsvorsitzenden Grundlagen des Rechts, Prof. Dr. Vagias Karavas ( ). Für Fragen zu Verfahren und Anstellungsbedingungen kontaktieren Sie den Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Prof. Dr. Andreas Eicker ( ). /ppIhre Bewerbung können Sie bis am 10. Mai 2026 über folgenden Link einreichen: /p /p #J-18808-Ljbffr