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Sachbearbeiter:in ahv-zweigstelle

Köniz
Gemeinde Köniz
Inserat online seit: 15 April
Beschreibung

Sachbearbeiter:in AHV-Zweigstelle (80 %)
Sie wollen sich für das Wohl von 44 600 Menschen einsetzen und eine sinnstiftende Aufgabe eigenverantwortlich wahrnehmen? Dann sind Sie bei uns richtig. Willkommen bei der Gemeinde Köniz. Die Gemeinde Köniz, als viertgrösste Gemeinde des Kantons Bern, zeichnet sich durch ihre Vielfalt aus und ist die Brücke zwischen Stadt und Land. Sie beschäftigt rund 800 Mitarbeitende in 100 Berufen.
Per 1. Juli 2026 oder nach Vereinbarung sucht die Abteilung Soziales Sie als
Sachbearbeiter:in AHV-Zweigstelle (80 %)
Das bewirken Sie bei uns
Selbständige Fallbearbeitung in verschiedenen Fachgebieten der Sozialversicherungen (hauptsächlich AHV, EL, EO und FZ; teilweise IV, BV und UV)
Kompetente Beratung und Unterstützung der Kund:innen telefonisch, schriftlich und am Schalter in allen Bereichen der AHV-Zweigstelle, auch bei komplexen sozialen Situationen
Sicherstellen der korrekten Erfassung, Veranlagung und Abrechnung von Beiträgen; eigenständige Abklärungen mit den Kund:innen
Bearbeitung von Leistungsfällen und Mitwirkung bei Festsetzung, Änderung und Kontrolle von Leistungsansprüchen (z. B. AHV, EO, FZ)
Abrechnung von EL Krankheits- und Behinderungskosten
So begeistern Sie uns
Abgeschlossene kaufmännische Grundausbildung EFZ, idealerweise Verwaltungslehre
Fachausweis für Aufgaben bernischer AHV-Zweigstellen oder Lehrgang Sachbearbeiter:in Sozialversicherungen von Vorteil bzw. Bereitschaft, eine solche Weiterbildung zu absolvieren
Mehrjährige Berufserfahrung in den Sozialversicherungen
Sprachkenntnisse in ösisch und Englisch; weitere Sprachkenntnisse von Vorteil
Eigenständig, proaktiv und verantwortungsbewusst
Strukturiert, effizient und qualitätsbewusst
Belastbar und flexibel bei wechselnden Anforderungen
Kunden- und dienstleistungsorientiert mit Kommunikations- und Verhandlungsflair
Das erwartet Sie bei uns
Eine wertschätzende, kollegiale Zusammenarbeit und eine gute Arbeitsatmosphäre
Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Jahresarbeitszeit, Teilzeitarbeit, Betreuungstage und Homeoffice je nach Funktion
Grosszügige Ferienregelung: mindestens 26 Ferientage, zusätzlich nach Alter abgestufte Ferientage, 41-Stunden-Woche sowie die Möglichkeit, ein oder zwei unbezahlte Freiwochen zu beziehen
Kompetenzbasierte Entwicklungsmöglichkeiten sowie individuelle Aus- und Weiterbildung
Ein vielseitiges und spannendes Aufgabengebiet zwischen rechtlichen Vorgaben und Lebensrealität
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre vollständige Online-Bewerbung.
Zusätzliche Auskünfte zur Stelle erteilt Ihnen gerne von Allmen, Leiter AHV-Zweigstelle, Tel. .
Ihr HR-Kontakt
Spichiger
HR-Beraterin
Tel.
Besuchen Sie uns unter. jidaf0a7b1a jit0418a jiy26a

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