Familien- und Jugendberater
Tätigkeitsbereich
Der Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf die Beratung und Begleitung von Familien, insbesondere von Eltern, Kindern und Jugendlichen. Darüber hinaus führen wir Kindesschutzmassnahmen durch und fahren Fälle bei Sonderschulmassnahmen.
Benötigte Qualifikationen
Wir erwarten ein abgeschlossenes Studium in Sozialer Arbeit FH und idealerweise eine Weiterbildung in der Beratung von Familien. Die Erfahrung in Jugend- und Familienberatung sowie im zivilrechtlichen Kindesschutz ist ebenfalls erforderlich.
Unsere Angebote
Wir bieten eine spannende, abwechslungsreiche Tätigkeit mit grossem Handlungs- und Gestaltungsspielraum. Darüber hinaus bieten wir fortschrittliche Arbeitszeitmodelle, Weiterentwicklungsmöglichkeiten und gut ausgebaute Sozialleistungen nach kantonalem Personalrecht an.
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