Schnupperlehre Berufserkundung Elektoplaner*in EFZ
Lehrstelle Dauer 4 Jahre August 2027
Elektroplanerinnen und Elektroplaner setzen Elektroinstallationsprojekte in Wohnungen, Industrie- und Geschäftsgebäuden um. Sie erstellen Vorprojekt- und Ausführungspläne für verschiedene, manchmal komplexe Installationen wie Stromnetze mit Starkstrom oder Schwachstrom, Kommunikationsanlagen sowie Sicherheitssysteme, zum Beispiel Blitzableiter, Brandmelder und Alarmanlagen.
Ihre Aufgaben:
Im Planungsbüro:
Pläne des Gebäudes, das errichtet oder umgebaut wird, prüfen
der Auftraggeberin mögliche Lösungen aufzeigen und sie zur Auswahl der Systeme und Geräte beraten
Anforderungen der Installationen undgenaueMasse unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften festlegen
Verteilerpläne für verschiedene Systeme erstellen: zum Beispiel für Beleuchtung, Heizung, Telekommunikation, Sicherheits- und Alarmsysteme, industrielle Maschinen
Länge des Netzes sowie die Lage und Anzahl der Steckdosen und Schalter bestimmen
mithilfe von Zeichnungs- und Designsoftware detaillierte Pläne für die Montage, die Verkabelungen und die Anschlüsse der elektrischen Anlagen erstellen
bei Lieferanten Angebote für Geräte einholen
Offerten mit einer Leistungsbeschreibung, technischen Daten der Anlage und einer Kosteneinschätzung verfassen
Auf der Baustelle:
Baufortschritt und Installation der Anlagen während der verschiedenen Phasen überwachen und kontrollieren
sicherstellen, dass ein Projekt gemäss der erstellten Pläne und unter Berücksichtigung der Fristen sowie der geltenden Normen und Vorschriften durchgeführt wird
Nutzern die Funktionsweise und Bedienung der Anlagen erklären
Praktikum auf der Baustelle für 6 Monate
Sie bringen mit:
Vorbildung
obligatorische Schule abgeschlossen
gute Leistungen in Geometrie, Mathematik, Physik
gewisse Betriebe verlangen Eignungstests
Anforderungen
abstrakt-logisches Denken
technisches Verständnis
ausgeprägte Fähigkeit, sich Dinge räumlich vorzustellen
sehr genaue und sorgfältige Arbeitsweise
hohe Teamfähigkeit
gute Umgangsformen, Kommunikationsfähigkeit
keine Farbsehstörung: Kabelfarben müssen unterschieden werden können
#J-18808-Ljbffr