Ihre Aufgaben
Anwaltspatent oder bernisches Notariatspatent (Art. 29 Abs. 1 GSOG)
Kenntnis beider Amtssprachen (Art. 29 Abs. 2 GSOG)
Stimmberechtigung im Kanton Bern (Art. 67 Abs. 1 KV)
nicht Mitglied des Grossen Rates, des Regierungsrates oder der kantonalen Verwaltung (Art. 68 KV)
hervorragende juristische Fähigkeiten
ausgezeichnete Kenntnisse im Bereich des Staats- und Verwaltungsrechts sowie der Verwaltungsrechtspflege mit Vertiefung im Sozialversicherungsrecht
mehrjährige Erfahrung in der Prozessführung
ausgeglichene, belastbare, selbstkritische und unabhängige Persönlichkeit
Entscheidfreudigkeit
zielorientierte, speditive Arbeitsweise
sichere Verhandlungsleitung
Teamfähigkeit
soziale und kommunikative Kompetenzen
Bern
01.03.2027
Ihr Profil
Anwaltspatent oder bernisches Notariatspatent (Art. 29 Abs. 1 GSOG)
Kenntnis beider Amtssprachen (Art. 29 Abs. 2 GSOG)
Stimmberechtigung im Kanton Bern (Art. 67 Abs. 1 KV)
nicht Mitglied des Grossen Rates, des Regierungsrates oder der kantonalen Verwaltung (Art. 68 KV)
hervorragende juristische Fähigkeiten
ausgezeichnete Kenntnisse im Bereich des Staats- und Verwaltungsrechts sowie der Verwaltungsrechtspflege mit Vertiefung im Sozialversicherungsrecht
mehrjährige Erfahrung in der Prozessführung
ausgeglichene, belastbare, selbstkritische und unabhängige Persönlichkeit
Entscheidfreudigkeit
zielorientierte, speditive Arbeitsweise
sichere Verhandlungsleitung
Teamfähigkeit
soziale und kommunikative Kompetenzen
Wir bieten Ihnen
Wir bieten Ihnen eine herausfordernde Tätigkeit als Richterin oder Richter mit hoher Verantwortung in der bernischen Justiz sowie fortschrittliche Anstellungsbedingungen an. Der Arbeitsplatz befindet sich im Zentrum der Stadt Bern. Die Wahlbehörde ist der Grosse Rat des Kantons Bern. Die Justizkommission bereitet die Wahl für die Sommersession 2026 vor.
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