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Hauptamtliche/r richter/in für die 3. abteilung (a)

Kanton Luzern
EUR 150’000 - EUR 200’000 pro Jahr
Inserat online seit: 30 Oktober
Beschreibung

Arbeiten beim Kanton Luzern heißt, die Zukunft mitzugestalten - die des Kantons, seiner Einwohnerinnen und Einwohner und nicht zuletzt die eigene. Zur ausgezeichneten Lebensqualität in unserem Kanton leisten täglich mehr als 6'000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 200 verschiedenen Berufen ihren Beitrag. Hauptamtliche/r Richter/in für die 3. Abteilung (a) 50% | Luzern | per 01.06.2026 Am Kantonsgericht Luzern ist für den Rest der Amtsdauer 2025-2029 die Stelle einer hauptamtlichen Richterin / eines hauptamtlichen Richters (50%) neu zu besetzen. Wahlorgan ist der Kantonsrat (§ 8 Abs. 1 JusG). Voraussichtliche Rechtsgebiete (Vorbehalt der Konstituierung des Gerichts nach der Wahl): Sozialversicherungsrecht. Ihre Aufgaben Richterliche Tätigkeit am Kantonsgericht Luzern Ihr Profil Abgeschlossene juristische Ausbildung (Master oder Lizentiat) Anwaltspatent oder eine gleichwertige Ausbildung Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung (vorzugsweise am Gericht, in Anwaltskanzleien und/oder in der Verwaltung) Bereitschaft, sich intensiv mit juristischen Fragestellungen auseinanderzusetzen Kenntnisse der schweizerischen und kantonalen Prozessordnungen (Zivil- und Strafrecht, Verwaltungsverfahrensrecht) Analytisches Denken Fähigkeit, komplexe Sachverhalte zu erfassen und verständlich zu kommunizieren Schweizer Bürgerrecht und Wohnsitz im Kanton Luzern Persönliche Integrität und Unbestechlichkeit Hohe Leistungsbereitschaft und Effizienz Verhandlungsgeschick und Kommunikationsfähigkeit Einfühlungsvermögen und Offenheit im Umgang mit Menschen Entscheidungsfähigkeit Überzeugungskraft und Durchsetzungsfähigkeit Grosse Belastbarkeit und Beharrlichkeit in der Fallbearbeitung Teamfähigkeit und Loyalität Gerichte Patrick Müller Präsident Kantonsgericht Telefon: 41 41 228 63 23 https://gerichte.lu.ch/organisation/kantonsgericht Der Kantonsrat berücksichtigt bei den Wahlen die Vertretung der politischen Parteien in angemessener Weise (§ 44 Abs. 3 KV). Anspruch im Sinne dieser Bestimmung hat die Mitte-Partei. Ihre Bewerbung reichen Sie bitte bis am 27. November 2025 inklusive Motivationsschreiben, Lebenslauf, Zeugnissen sowie einem aktuellen Strafregister- und Betreibungsregisterauszug vorzugsweise digital wie folgt ein: Die Mitte Kanton Luzern, Stadthofstrasse 3, 6004 Luzern (info@diemitte-luzern.ch). Die Partei wird ihre Kandidatin oder ihren Kandidaten zuhanden des Kantonsrates nominieren. Parteiungebundene Kandidaturen sind möglich. Ihre Bewerbung senden Sie direkt an die Staatskanzlei Luzern, Sekretariat Kantonsrat, Bahnhofstrasse 15, Postfach 3768, 6002 Luzern (sekretariat.kantonsrat@lu.ch). J-18808-Ljbffr

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