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Mitglied ubi

Wohlen bei Bern
Bundesverwaltung
Inserat online seit: 9 Juni
Beschreibung

Bern (und Homeoffice) | 15-15%


Diesen Beitrag können Sie leisten

* An rund 10 Tagen im Jahr an den publikumsöffentlichen Beratungen der UBI in Bern teilnehmen, Beschwerden gegen Radio- und Fernsehbeiträge im 9er-Gremium juristisch beurteilen und offen für Gutheißung oder Abweisung stimmen
* UBI-Beratungen vorbereiten und insbesondere Referate in den zugewiesenen Beschwerdefällen verfassen
* Weitere Mitwirkung bei Zirkularbeschlüssen sowie bei der Wahl und Aufsicht über die Ombudsstellen der privaten Rundfunkveranstalter


Das macht Sie einzigartig

* Juristische oder vergleichbare akademische Ausbildung
* Mehrjährige Erfahrung im journalistischen Bereich oder vergleichbare Kenntnisse der Medien
* Unabhängigkeit gemäß den gesetzlichen Anforderungen an die ausserparlamentarischen Kommissionen des Bundes
* Sehr gute aktive Kenntnisse mindestens einer zweiten Amtssprache und passive Kenntnisse einer dritten Amtssprache
* Integrität, Gewissenhaftigkeit, Entscheidungsstärke und Leistungsbereitschaft


Auf den Punkt gebracht

Im grundsätzlich kostenlosen Beschwerdeverfahren vor der UBI kann das Publikum Inhalte von elektronischen Medien im Interesse der Allgemeinheit rechtlich beurteilen lassen. Als Mitglied der UBI zählen Ihre Argumente und Ihre Stimme für den Ausgang der Beschwerdeverfahren. Die Mitglieder der UBI werden durch den Bundesrat gewählt. Bei der Zusammensetzung der UBI sind die Anforderungen an Ausgewogenheit und Unabhängigkeit zu berücksichtigen (Artikel 57e Absätze 2 und 3 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes; (RVOG, SR 172.110)).


Das bieten wir

* Arbeiten für die Schweiz: Wir fördern ein Erfolgsmodell im Sinne der Bevölkerung.
* Gelebte Vielfalt: Chancengleichheit entfaltet Kompetenzen und bringt unterschiedliche Perspektiven ein.
* Gesund am Arbeitsplatz: Wir unterstützen und beraten Mitarbeitende im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit.


Mit Expertise in die Zukunft

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) beurteilt Beschwerden gegen den Inhalt redaktioneller Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter sowie Beschwerden im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Verweigerung des Zugangs zum Programm. Die UBI ist gerichtsähnlich organisiert.


Zusätzliche Informationen

Anstellungsart: jeweils für 4 Jahre, mit einer Amtszeitbeschränkung von 12 Jahren. Lohnklasse: Honorar gemäß Anhang 2 Ziffer 2 RVOV (und Art. 8p und 8q RVOV).

#J-18808-Ljbffr

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