Tätigkeiten: Wo man täglich einen Gang zulegen kann
Automobil-Fachmänner erledigen selbstständig Service- und Unterhaltsarbeiten in ihrem Gebiet: Am Motor: Schmierung, Kühlung, Motorsteuerung, Kraftstoffanlage und Gemischbildung, Abgasanlage, Abgaswartung an Benzin- und Dieselmotoren, Fehler und Daten mit Testgeräten auslesen. Am Antrieb: Getriebe, Kupplung, Achsantrieb und Allradantrieb. Am Fahrwerk: Räder und Reifen, Federung und Dämpfung, Lenkung und Radaufhängung, Bremsen. An der elektrischen Anlage: Batterien, Ladeanlage, Zündanlage, Beleuchtung, Komfort- und Sicherheitseinrichtungen. Ebenfalls selbstständig werden Reparaturen ausgeführt: Am Motor: Abdichten, Zylinderkopf, Aufladesystemen, Abgasanlagen, Kaltstartsystemen bei Dieselmotoren. Am Antrieb: Kupplung ersetzen, mechanische und automatische Getriebe sowie Gelenk- und Antriebswellen aus- und einbauen. Am Fahrwerk: Achsvermessung und Einstellarbeiten, Bremsen auf dem Prüfstand prüfen und nötige Reparaturen ausführen. Kipp-, Hub- und Ladeeinrichtungen prüfen und warten, Bauteile der pneumatischen und elektropneumatischen Luftfederung aus- und einbauen und ersetzen. An der elektrischen Anlage: Beleuchtung, Zusatzbeleuchtungen und Anhängersteckdosen, Klimaanlagen warten, Fehlerspeicher an Komfort- und Sicherheitseinrichtungen mit Testgeräten auslesen, Datenübermittlungssysteme (Transponder, Ultraschall, Infrarot und Funk) programmieren. Darüber hinaus führen Automobil-Fachmänner selbstständig Schweißarbeiten aus. Sie sind fähig, mit Kunden situationsgerecht zu kommunizieren und kennen die Betriebsabläufe im Kundendienst. Aufgrund von Mustern und Fahrzeugdaten bestimmen sie mit PC-Programmen Ersatzteilnummern. Sie kennen die Sicherheitsvorschriften und das Verhalten bei Unfällen, die Umweltschutz‑Vorschriften und wissen, wie man in der praktischen und administrativen Arbeit umweltbelastende Materialien entsorgt und wiederverwertet. Abschluss
Die Auszeichnung für drei Jahre Ausbildung. Wer das Qualitätsverfahren erfolgreich bestanden hat, erhält ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) und ist berechtigt, den gesetzlich geschützten Titel «Automobil-Fachmann/-frau Nutzfahrzeuge EFZ» zu führen.
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