 
        
        Tätigkeiten:
Wo man täglich einen Gang zulegen kann Automobil-Fachmänner erledigen selbstständig Service- und Unterhaltsarbeiten in ihrem Gebiet: Am Motor:
Schmierung, Kühlung, Motorsteuerung, Kraftstoffanlage und Gemischbildung, Abgasanlage, Abgaswartung an Benzin- und Dieselmotoren, Fehler und Daten mit Testgeräten auslesen. Am Antrieb:
Getriebe, Kupplung, Achsantrieb und Allradantrieb. Am Fahrwerk:
Räder und Reifen, Federung und Dämpfung, Lenkung und Radaufhängung, Bremsen. An der elektrischen Anlage:
Batterien, Ladeanlage, Zündanlage, Beleuchtung, Komfort- und Sicherheitseinrichtungen. Ebenfalls selbstständig werden Reparaturen ausgeführt: Am Motor:
Abdichten, Zylinderkopf, Aufladesystemen, Abgasanlagen, Kaltstartsystemen bei Dieselmotoren. Am Antrieb:
Kupplung ersetzen, mechanische und automatische Getriebe sowie Gelenk- und Antriebswellen aus- und einbauen. Am Fahrwerk:
Achsvermessung und Einstellarbeiten, Bremsen auf dem Prüfstand prüfen und nötige Reparaturen ausführen. Kipp-, Hub- und Ladeeinrichtungen prüfen und warten, Bauteile der pneumatischen und elektropneumatischen Luftfederung aus- und einbauen und ersetzen. An der elektrischen Anlage:
Beleuchtung, Zusatzbeleuchtungen und Anhängersteckdosen, Klimaanlagen warten, Fehlerspeicher an Komfort- und Sicherheitseinrichtungen mit Testgeräten auslesen, Datenübermittlungssysteme (Transponder, Ultraschall, Infrarot und Funk) programmieren. Zudem führen Automobil-Fachmänner selbstständig Schweissarbeiten aus. Sie sind fähig, mit Kunden situationsgerecht zu kommunizieren und kennen die Betriebsabläufe im Kundendienst. Aufgrund von Mustern und Fahrzeugdaten bestimmen sie mit PC-Programmen Ersatzteilnummern. Sie kennen die Sicherheitsvorschriften und das Verhalten bei Unfällen, die Umweltschutz-Vorschriften und wissen, wie man in der praktischen und administrativen Arbeit umweltbelastende Materialien entsorgt und wiederverwertet. Abschluss:
Die Auszeichnung für drei Jahre Ausbildung. Wer das Qualitätsverfahren erfolgreich bestanden hat, erhält ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) und ist berechtigt, den gesetzlich geschützten Titel «Automobil-Fachmann/-frau Nutzfahrzeuge EFZ» zu führen.
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