Überblick
Spitex Bantiger leistet professionelle Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause. Unsere Dienstleistungen werden individuell unseren Klient:innen angepasst und entsprechend ausgeführt.
Pflege und Beratung psychischer Klient:innen zu Hause in den Gemeinden Bolligen und Ittigen.
Aufgaben
* Durchführen von Bedarfsabklärungen
* Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Sozialdienst, Ärzten und anderen Institutionen sowie mit intern beteiligten Mitarbeitenden
* Unterstützung und Anleitung der Angehörigen
* Unterstützen und Coachen delegierter Mitarbeitender bei der Betreuung von Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen
* Aktive Mitarbeit im aufgeschlossenen interdisziplinären Team Ittigen
Qualifikationen
* Grundausbildung Psychiatrische Krankenpflege (PsyKP) oder Gesundheits- und Krankenpflege Diplomniveau II (DNII) Psychiatrie
* Mindestens 2 Jahre Erfahrung in Akut-, Sozialpsychiatrie oder Psychogeriatrie
* Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen, Koordinationsfähigkeit und Selbstständigkeit
* Erfahrung im Umgang mit EDV
* Gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift in Deutsch
* Teamfähigkeit, hohe Selbst- und Sozialkompetenz
* Fahrausweis Kat. B und eigenes Fahrzeug
Arbeitsumfeld und Team
Ein abwechslungsreiches und interessantes Arbeitsumfeld in einem motivierten und aufgeschlossenen Team.
Arbeitsbedingungen
* Festanstellung mit fortschrittlichen Anstellungs- und Arbeitsbedingungen (regelmäßige Arbeitszeiten, keine Spätdienste und Wochenende)
* Professionell ausgerichtete, wachsende Organisation
* Eine sorgfältige und begleitete Einarbeitung
Benefits
* Finanzierung BVG 60% Arbeitgeber / 40% Arbeitnehmer
* Bezahlte Pausen
o Eine kurze, bezahlte Kaffee-/Teepause von 15 Min. wird bei einer Präsenz von 4:75 Std. und 30 Min ab 7 Std während der Arbeitszeit und unter Berücksichtigung der dienstlichen Bedürfnisse gewährt. Die Pausen müssen zwischen den Einsätzen bezogen werden, nicht an Randzeiten.
o Kurskosten werden bei betrieblichen Interesse voll übernommen. Abgeltung zeitlicher Aufwand: Die Mitarbeiterin hat ihrem Beschäftigungsgrad entsprechend eine zeitliche Abgeltung zu Gute.
* Zusätzlich zu den kantonalen Kinderzulagen gibt es Betreuungszulagen nach kantonalen Bestimmungen.
* Benutzt die Arbeitnehmerin ihr Privatfahrzeug für die Arbeit, Entschädigung pro Km. 80 Rappen.
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