Bern und Homeoffice / ca. 25 Arbeitstage pro Jahr
Diesen Beitrag können Sie leisten
Aufsicht über die Bundesanwaltschaft gemäss den Artikeln 29 bis 31 des Strafbehördenorganisationsgesetzes (StBOG; SR 173.71)
Teilnahme an Aufsichtssitzungen der AB-BA
Durchführung von Inspektionen bei der Bundesanwaltschaft
Berichterstattung in parlamentarischen Kommissionen
Treffen mit Partnerbehörden
Das macht Sie einzigartig
Eintrag in einem kantonalen Anwaltsregister (Art. 23 Abs. 2 Bst. b StBOG, Art. 7 BGFA)
Praktische Erfahrung im Straf- und Strafprozessrecht
Aufsichts-/Auditerfahrung von Vorteil
Teamfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Sozialkompetenz
Beherrschung zweier Amtssprachen
Auf den Punkt gebracht
Die Vereinigte Bundesversammlung wählt die Mitglieder der Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft. Die Gerichtskommission ist zuständig für die Vorbereitung der Wahlen.
Das bieten wir
Arbeiten für die Schweiz Wir setzen uns für das Erfolgsmodell Schweiz ein und arbeiten zum Wohl der Bevölkerung.
Gelebte Vielfalt Dank Chancengleichheit entfalten wir unsere Kompetenzen und bringen unterschiedliche Perspektiven ein.
Gesund am Arbeitsplatz Wir unterstützen und beraten unsere Mitarbeitenden im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit.
Alle Benefits
Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) wird von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt. Sie ist unabhängig von der Exekutive, der Judikative und den Strafverfolgungsbehörden des Bundes. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Bundesanwaltschaft in organisatorischer, personeller sowie finanzieller Hinsicht systemisch zu beaufsichtigen. Dazu kann sie Inspektionen durchführen sowie Empfehlungen und Weisungen erlassen. In laufende Verfahren darf sie nicht eingreifen.
Zusätzliche Informa