Stellenantritt:1. Februaroder nach VereinbarungArbeitsort:OstermundigenMit Weitblick und Fachkenntnis gestaltest du die Verwaltung von morgen mit. Du unterstützt Amts- und Abteilungsleitungen, beobachtest rechtliche Entwicklungen und schätzt deren Auswirkungen auf Prozesse ab. Deine Expertise bringst du in Fachgremien ein, berätst und schulst Mitarbeitende und trägst so zu einer stetigen Weiterentwicklung des Amts für Sozialversicherungen bei.Deine AufgabenGesetzliche und politische Entwicklungen in den Bereichen der Prämienverbilligung und des Versicherungsobligatoriums nach KVG beobachten, analysieren und Handlungsbedarf ableitenZahlen und Fakten für Entscheidungsgrundlagen bereitstellen und auswertenDas Qualitäts- und Datenschutzmanagement leitenStellungnahmen, Mitberichts- und Vernehmlassungsantworten schreibenSpezifische Projekte führen und in Fachgremien mitarbeitenDein ProfilAbgeschlossenes Hochschul- oder FH-Studium in Sozial- oder PolitikwissenschaftenKenntnisse im Bereich Sozialversicherungen von VorteilInteresse an sozialversicherungsrechtlichen und politischen FragestellungenSelbständige Arbeitsweise, analytisches Denken und EntscheidungsfähigkeitSehr gute Deutschkenntnisse sowie gute Französischkenntnisse (C1)Wir bieten dirDavon, dass der Kanton Bern ein in jeder Hinsicht fairer Arbeitgeber mit sehr guten Anstellungsbedingungen ist, darfst du zu Recht ausgehen. Dazu kommen:Modern ausgestattetes ArbeitsumfeldFlexibles Arbeitsmodell mit Jahresarbeitszeit und Homeoffice-MöglichkeitenVielseitiges Weiterbildungsangebot mit über 200 internen KursenRaum für Eigeninitiative und persönliche WeiterentwicklungKollegiales Team und wertschätzende ArbeitskulturKontaktNeugierig? Dein Kontakt bei Fragen: Rolf Häner, Amtsleiter,Das Amt für Sozialversicherungen (ASV) leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen Sicherheit im Kanton Bern. Es vollzieht die Verbilligung von Krankenkassenprämien sowie die Aufsicht über das Obligatorium in der Krankenpflegeversicherung. Das ASV stellt den Finanztransfer zwischen Bund, Kanton und Gemeinden in den Sozialversicherungszweigen (EL zur AHV/IV und Familienzulagen in der Landwirtschaft) sicher und ist zuständig für die Gesetzgebung im Bereich des kantonalen Sozialversicherungs- und Stiftungsrechts. Zudem führt es den Lastenausgleich zwischen den im Kanton Bern zugelassenen Familienausgleichskassen durch. jid3c259c3je jit0938je jiy25je