Ph3Stellenantritt: /h3 /brp oder nach Vereinbarung befristet bis mit Option auf Festanstellung /p /brh3Arbeitsort: /h3 /brpOstermundigen /p /brpMittendrin statt nur dabei: Du willst Verantwortung übernehmen und dich für die soziale Sicherheit im Kanton Bern engagieren? Dank deiner raschen Auffassungsgabe und deiner mutigen Art Neuem zu begegnen, kannst du bei uns einiges bewegen. Du findest, das tönt "bärenstark"? Dann sollten wir uns kennenlernen. /p /brh3Deine Aufgaben /h3 /brul /brliAnträge im Bereich Prämienverbilligung und Versicherungsobligatorium prüfen und bearbeiten /li /brliDossiers selbstständig führen und nötige Abklärungen mit Versicherten, Gemeinden, Migrationsdienst, Leistungserbringer, Ausgleichskassen und Krankenversicherungen vornehmen /li /brliKundinnen und Kunden am Schalter und Telefon beraten /li /brliFragen zu Prämienverbilligung und Versicherungsobligatorium schriftlich und mündlich beantworten /li /br /ul /brh3Dein Profil /h3 /brul /brliAbgeschlossene Ausbildung, idealerweise im kaufmännischen Bereich /li /brliFreude am telefonischen Kundenkontakt und an sorgfältiger Sachbearbeitung /li /brliAusbildung oder Erfahrung im Kundendialog von Vorteil /li /brliMehrjährige Erfahrung in der Sachbearbeitung /li /brliSehr gute Deutschkenntnisse (C2) sowie gute Französischkenntnisse mündlich und schriftlich (mindestens B2). Englisch von Vorteil /li /br /ul /brh3Wir bieten dir /h3 /brpDavon, dass der Kanton Bern ein in jeder Hinsicht fairer Arbeitgeber mit sehr guten Anstellungsbedingungen ist, darfst Du zu Recht ausgehen. Dazu kommen: /p /brul /brliSpannendes Aufgabengebiet mit viel Abwechslung /li /brliZentraler und moderner Arbeitsplatz in Ostermundigen mit Homeoffice-Möglichkeit /li /brliVielseitiges internes Weiterbildungsangebot mit mehr als 200 Kursen /li /br /ul /brh3Kontakt /h3 /brpNeugierig? Dein Kontakt bei Fragen: Sandra Beer, Teamleiterin Antragsbearbeitung, /p /brpDas Amt für Sozialversicherungen (ASV) trägt zur sozialen Sicherheit im Kanton Bern bei. Es vollzieht die Prämienverbilligung für Krankenkassen, überwacht die Krankenpflegeversicherung und regelt den Finanztransfer zwischen Bund, Kanton und Gemeinden. Zudem ist es zuständig für kantonales Sozialversicherungs- und Stiftungsrecht und führt den Lastenausgleich zwischen den zugelassenen Familienausgleichskassen durch. /p /br /p #J-18808-Ljbffr