Leiter des Geschäftsbereichs Stadtplanung m/w/d
Dienstort: 8680 Stadtgemeinde Mürzzuschlag
Vollzeit, 40 Wochenstunden
Ab € 80.000 Jahresbrutto ab Funktionsübernahme.
Einstufung abhängig von Qualifikation und Vordienstzeiten. Während der Einarbeitungszeit beträgt das Mindestgehalt € 4.179,80 (inkl. Zulagen), und ab der Übernahme der Bereichsleitung per 01.03.2027 mindestens € 5.855,30 (inkl. Zulagen).
Warum empfehlenswert?
* Position mit abwechslungsreicher, anspruchsvoller Tätigkeit, Eigenverantwortung und Gestaltungsmöglichkeit
* Flexible Dienstzeiten
* Faires und kollegiales Arbeitsumfeld
* Weiterentwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
* Eintritt frühestens ab Juli 2026 mit einer Einarbeitungszeit bis Februar 2027, Übernahme der Leitungsposition ab 1. März 2027
Das sollten Sie mitbringen:
* Abgeschlossenes Hochschulstudium (z. B. Bauingenieurwesen, Architektur) oder abgeschlossene berufsbildende höhere technische Lehranstalt (z. B. HTL Hoch-/Tiefbau) oder vergleichbare Ausbildung
* Mehrjährige Berufserfahrung im Baubereich (idealerweise im öffentlichen Dienst)
* Fundierte Kenntnisse im Verwaltungs- und Kommunalbereich von Vorteil
* Führungskompetenz
* Loyalität und Einsatzbereitschaft
* Dienstleistungsorientierung und sicheres Auftreten
* Bereitschaft zur Leistung von Mehrstunden und Weiterbildung
Ihre Aufgaben:
* Leitung des Geschäftsbereichs Stadtplanung
* Abwicklung behördlicher Verfahren gemäß Stmk. Baugesetz und Stmk. Raumordnungsgesetz
* Sachverständigentätigkeit
* Strategische Begleitung der Bereiche Wasser, Abwasser, Straßen, Hochwasserschutz, Abfallwirtschaft, Dienstleistungszentrum, Parkanlagen, Grünflächen, Stadtforst, Jagdvergaben, Gebäudemanagement, Gemeindewohnungen
Allgemeine Anforderungen:
* Österreichische Staatsbürgerschaft
* Volle Handlungsfähigkeit
* Allgemeine Eignung für den Dienst und einwandfreies Vorleben
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