Assistenz‑Staatsanwältin / Assistenz‑Staatsanwalt 80 – 100 %
Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich bearbeitet qualifizierte Wirtschaftsdelikte (Abteilungen A, B, C und D) sowie Geldwäschereiverfahren (Abteilung E) und ist außerdem für die internationale Rechtshilfe (Abteilung R) zuständig.
Wir suchen für unser engagiertes Team im Polizei‑ und Justizzentrum Zürich per 1. Februar 2026 oder nach Vereinbarung drei motivierte Persönlichkeiten als juristische/juristischer Assistenz‑Staatsanwältin / Assistenz‑Staatsanwalt (befristet bis 31.12.2028).
Was Sie bei uns erwartet
Verfahren werden komplexer und anspruchsvoller, was sich oft auf die Dauer der Verfahren, die Erfolgswahrscheinlichkeit und die Rechte der Beteiligten auswirkt. Diese steigenden Herausforderungen rufen nach neuen Lösungsansätzen. Die Stellen richten sich an Personen, die nicht die Ausbildung zur Staatsanwältin oder zum Staatsanwalt suchen, sondern in einer Unterstützungsfunktion direkt an anspruchsvollen Verfahren mitwirken wollen.
* Vorbereitung von Vermittlungsverfügungen, Kontosperren sowie Anträgen und Anordnungen von Zwangsmassnahmen
* Vorbereitung von Rechtshilfeersuchen, Anklagesachverhalten, anderen Erledigungen und Plädoyers
* Zusammentragen von Beweismitteln (in Zusammenarbeit mit der Polizei) für Einvernahmen bzw. Vorbereitung von Einvernahmen
* Verfassen juristischer Memos (z. B. für Beschwerdeverfahren)
Je nach Erfahrungsstand bearbeiten Sie Fälle auch selbständig unter der Verantwortung einer Staatsanwältin oder eines Staatsanwalts.
Es handelt sich um ein neues Stellenprofil; der Erlangung des Wahlfähigkeitszeugnisses für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ist daher nicht vorgesehen. Die Stellen sind im Rahmen eines Pilotprojekts bis Ende 2028 befristet.
Wie Sie uns überzeugen
Voraussetzungen: abgeschlossenes juristisches Studium und einschlägige Berufserfahrung mit guter Qualifikation, vorzugsweise bei Strafverfolgungs- oder Gerichtsbehörden oder in der Advokatur. Das Anwaltspatent oder ähnliche fachliche Zusatzqualifikationen sind von Vorteil. Einwandfreie Kenntnisse im Straf‑ und Strafprozessrecht, stilsicheres Deutsch in Wort und Schrift sowie gute Beherrschung der englischen Sprache sind grundlegende Fähigkeiten. Sie verfügen zudem über hohe Eigenmotivation, effizientes und zielgerichtetes Arbeiten, Integrität, Diskretion, Belastbarkeit, sicheres Auftreten und ausgesprochene Teamfähigkeit.
Was wir Ihnen bieten
In unserem Team zu arbeiten ist eine Investition in Ihre Zukunft. Sie sind vom ersten Moment an mittendrin, profitieren von der Erfahrung und Expertise unserer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Ihr Arbeitsplatz befindet sich im Polizei‑ und Justizzentrum in Zürich. Die Anstellungsmodalitäten entsprechen den kantonalen Richtlinien. Die Einreihung erfolgt in der Lohnklasse 18.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen lic. iur. Oliver Labhart, Leitender Staatsanwalt, gerne zur Verfügung (oliver.labhart@ji.zh.ch).
Bewerbung bis spätestens 11. Januar 2026 über unser Jobportal.
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