ÜbersichtSpannende Aufgaben warten:Beurteilung von Fragestellungen im Auftrag der Bezirksgerichtspräsidentin bzw. des Bezirksgerichtspräsidenten oder der Fachrichterin bzw. des Fachrichters des FamiliengerichtsPrüfung von Anlagevorschlägen und Vermögensverwaltungsaufträgen bei verbeiständeten Personen, Prüfung von zustimmungspflichtigen Geschäften (z.B. Verkauf Liegenschaft)Unterstützung der Revisorate bei der Prüfung von Rechnungen bei komplexen VermögensverhältnissenBei der ausgeschriebenen Stelle handelt es sich um Einsätze für die Familiengerichte der Bezirksgerichte Aarau, Kulm, Laufenburg, Lenzburg, Rheinfelden und Zofingen. Die Einsätze der nebenamtlichen Fachrichterinnen und Fachrichter erfolgen nach Bedarf und nach Vereinbarung, wobei beim konkreten Einsatz die beruflichen Hauptverpflichtungen der nebenamtlichen Fachrichterinnen und Fachrichter berücksichtigt werden. Der Einsatz erfolgt schwerpunktmässig in den erwähnten Bezirken mit der Möglichkeit Arbeiten teilweise im Homeoffice zu erledigen. Einsätze in anderen Bezirken sind in Einzelfällen möglich. Die Entschädigung erfolgt nach dem Dekret über die Entschädigung für nebenamtliche Richterinnen und Richter.Was Sie mitbringen:Tertiärer Abschluss (Universität, FH oder HFS) im Treuhand-, Wirtschaftsprüfungs- oder Finanzbereich oder gleichwertige AusbildungVertiefte Praxiskenntnisse und Arbeitsschwerpunkt im FachbereichSicher im mündlichen und schriftlichen AusdruckTeamfähigkeit und Fähigkeit zur Zusammenarbeit im interdisziplinären KontextDie Familiengerichte entscheiden im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in einem Gremium mit 3 Personen, das mit einer Gerichtspräsidentin bzw. mit einem Gerichtspräsidenten und zwei Fachrichterinnen bzw. Fachrichtern aus der Sozialen Arbeit, Psychologie oder aus einem anderen für den Kindes- und Erwachsenenschutz relevanten Fachbereich besetzt ist.Wahlbehörde für diese Funktion ist der Regierungsrat. Sie werden vom Regierungsrat für den Rest der vierjährigen Amtsperiode (1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028) gewählt. Der Einsatz als nebenamtliche Richterperson ist bis zum Erreichen des 70. Altersjahres möglich. Voraussetzungen für die Wahl sind das Schweizer Bürgerrecht und grundsätzlich der Wohnsitz im Kanton Aargau. Ausnahmen vom Wohnsitzerfordernis unterliegen der Bewilligungspflicht.Bewerberinnen und Bewerber, welche in die engere Auswahl gelangen, werden darauf hingewiesen, dass sie Auszüge aus dem Straf- und Betreibungsregister einzureichen haben.Unsere Mitarbeitenden der Gericht verhelfen der Gerechtigkeit im täglichen Leben zum Durchbruch und schaffen Rechtssicherheit. Hierfür setzen wir uns bei unserer Arbeit tagtäglich ein - für ein friedliches und gedeihliches Zusammenleben im Kanton Aargau.
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