Verwaltungsgericht Schwyz | Amtsperiode vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2028
Als Richterin oder Richter wählbar sind in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigte Personen (§ 34 Abs. 1 Justizgesetz, JG). Sie müssen unabhängig und unparteiisch sein (vgl. Art. 30 Abs. 1 Bundesverfassung, BV) und die nötige innere Distanz zur Sache und zu den Prozessparteien wahren. Sie haben den Parteien bei ausgeprägter Persönlichkeits- und Sozialkompetenz mit menschlicher Achtung zu begegnen und ihre Anliegen ernst zu nehmen. Sie sollten eine hohe und rasche Verfügbarkeit aufweisen, mit analytischem Denken vertraut und entscheidungsfreudig sein. Erforderlich ist auch die Bereitschaft, vorgängig der Sitzung die Akten zu lesen und sich einen Überblick über den Prozessstoff bzw. den Sachverhalt zu verschaffen.
Was Sie dafür auszeichnet
Die nebenamtlichen Richterinnen und Richter sollen über Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, welche für die Aufgabenerfüllung des Gerichts von Bedeutung sind (§ 34 Abs. 3 JG). Aufgrund der wieder zu besetzenden Vakanz dient dem Verwaltungsgericht insbesondere eine Ärztin oder ein Arzt für die Fälle aus dem Invalidenversicherungs- und Unfallversicherungsrecht, weiteren Bereichen aus dem Sozialversicherungsrecht mit medizinischen Sachverhalten sowie aus dem Bereich der fürsorgerischen Unterbringung.
Siehe auch das publizierte Anforderungsprofil für nebenamtliche Mitglieder des Verwaltungsgerichts:
Anforderungsprofil nebenamtliche Verwaltungsrichter/innen
Was wir Ihnen bieten
* Weiterbildung Vielfältiges internes Weiterbildungsangebot sowie Unterstützung bei externen Aus- und Weiterbildungen.
* Mobilität Erhalten Sie ein Halbtax-Abo der SBB ab einem Pensum von 50% und einer Anstellung von einem Jahr oder länger.
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* Familie Zusätzliche Familienzulage von bis zu CHF 200.– pro Monat neben den kantonalen Kinder- und Ausbildungszulagen.
* Gesundheit Ergonomische Arbeitsplätze sowie Sport- und Bewegungsangebot.
Ihre Ansprechpersonen
Interessierende können sich schriftlich bis 27. Februar 2026 beim Präsidenten der Rechts- und Justizkommission, per Sekretariat Rechts- und Justizkommission, Postfach 1291, Bahnhofstrasse 9, 6431 Schwyz, unter Mitgabe der üblichen Unterlagen (persönlicher und beruflicher Lebenslauf, Foto, Straf- und Betreibungsregisterauszug usw.) bewerben. Es wird für den Fall eines Wahlvorschlags zuhanden des Kantonsrates auf die Offenlegungspflicht der Interessenbindungen gemäss § 10 Transparenzgesetz hingewiesen.
Für weitere Informationen können Sie sich an den Präsidenten des Verwaltungsgerichts, Dr. Vital Zehnder (Telefon 041 819 26 64), wenden. Diskretion wird zugesichert. Die Wahl erfolgt durch den Kantonsrat voraussichtlich an der Sitzung vom 20. Mai 2026 oder 25. Juni 2026.
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