Für die Kantonale Jugendanwaltschaft suchen wir per 1. April 2026 oder nach Vereinbarung eine/n Jugendanwalt/-anwältin in einer Springerfunktion. Die Anstellung erfolgt unbefristet mit bedarfsorientiertem Einsatz zur Entlastung in allen Regionen der Kantonalen Jugendanwaltschaft. Der erste Einsatz ist in der Region Emmental-Oberaargau am Standort Burgdorf vorgesehen. Weitere Einsätze sind in Biel, Thun und Bern geplant.
Ihre Aufgaben
Leitung des Vorverfahrens und des Vollzugsverfahrens samt Ausübung der Aufsicht und des Weisungsrechts gegenüber der Polizei
Führung von Strafuntersuchungen und Erlass von Strafbefehlen
Erlass von Einstellungs-, Nichtanhandnahme- und Sistierungsverfügungen
Anklageerhebung und persönliche Anklagevertretung vor erstinstanzlichen Gerichten
Einlegen von Rechtsmitteln
Leistung von Pikettdienst
Von der Leitung der Jugendanwaltschaft delegierte Anklagevertretung vor oberinstanzlichen Gerichten
Führung von selbstständigen nachträglichen Verfahren inkl. Vertretung vor erstinstanzlichen Gerichten
Aushandeln von Unterhaltsverträgen
Das jeweilige Aufgabenspektrum und das Einsatzgebiet werden durch die Leitung der Jugendanwaltschaft in Abhängigkeit vom personellen Bedarf festgelegt. Einsatz in allen Regionen der Kantonalen Jugendanwaltschaft nach Bedarf. Der initiale Einsatz erfolgt in der Region Emmental-Oberaargau (Burgdorf). Die Einsätze dauern in der Regel mehrere Monate. Nach Abschluss eines Einsatzes kann der Einsatzort wechseln, wobei eine rechtzeitige Information darüber erfolgt.
Ihr Profil
Anwalts- oder bernisches Notariatspatent
Qualifizierte Kenntnisse des Strafrechts, insbesondere des formellen und materiellen Jugendstraf- und Jugendstrafprozessrechts
Mehrjährige Tätigkeit in der Strafjustiz von Vorteil
Gutes Verständnis für Fallmanagement
Sicherheit in Schrift und Auftritt
Kommunikationsfähigkeit
Teamfähigkeit; Fähigkeit zu konstruktiver und interdisziplinärer Zusammenarbeit
Deutsche Muttersprache mit guten französischen Kenntnissen (B1)
Wir bieten Ihnen
Ein sinnstiftendes Umfeld bei einem öffentlichen Arbeitgeber
Zusätzliche Ferientage für Personen ab 45
Zusätzliche Betreuungszulage für jedes zulagenberechtigte Kind
Flexible Arbeitszeiten mit Homeoffice-Möglichkeit (bis 1 Tag/Woche)
Finanzielle und zeitliche Beteiligung bei stellenbezogenen Weiterbildungen
Kontakt
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Herr Nino Santabarbara, Leitender Jugendanwalt unter der Telefonnummer +41 31 636 40 86.
Wer wir sind
Die Kantonale Jugendanwaltschaft ist Teil der Staatsanwaltschaft und für die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs von Jugendlichen verantwortlich. Innerhalb des Kantons verfügt die Jugendanwaltschaft über vier regionale Dienststellen. Die Kantonale Jugendanwaltschaft leitet das Vorverfahren, verfolgt die Straftaten im Rahmen von Untersuchungen, erlässt abschliessende Verfügungen, Strafbefehle, erhebt gegebenenfalls Anklage und vertritt diese Anklage vor Gericht. Ebenfalls ist die Jugendanwaltschaft zuständig für den Vollzug der verhängten jugendstrafrechtlichen Strafen und Schutzmassnahmen, sowie für nachträgliche Entscheide.
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