Ph3Diesen Beitrag können Sie leisten /h3 ul liAn rund 10 Tagen im Jahr an den publikumsöffentlichen Beratungen der UBI in Bern teilnehmen, Beschwerden gegen Radio- und Fernsehbeiträge im 9er-Gremium juristisch beurteilen und offen für Gutheißung oder Abweisung stimmen /li liUBI‑Beratungen vorbereiten und insbesondere Referate in den zugewiesenen Beschwerdefällen verfassen /li liWeitere Mitwirkung bei Zirkularbeschlüssen sowie bei der Wahl und Aufsicht über die Ombudsstellen der privaten Rundfunkveranstalter /li /ul h3Das macht Sie einzigartig /h3 ul liJuristische oder vergleichbare akademische Ausbildung /li liMehrjährige Erfahrung im journalistischen Bereich oder vergleichbare Kenntnisse der Medien /li liUnabhängigkeit gemäss den gesetzlichen Anforderungen an die ausserparlamentarischen Kommissionen des Bundes /li liSehr gute aktive Kenntnisse mindestens einer zweiten Amtssprache und passive Kenntnisse einer dritten Amtssprache /li liIntegrität, Gewissenhaftigkeit, Entscheidungsstärke und Leistungsbereitschaft /li /ul h3Das bieten wir /h3 ul libArbeiten für die Schweiz /b Wir setzen uns für das Erfolgsmodell Schweiz ein und arbeiten zum Wohl der Bevölkerung. /li libGelebte Vielfalt /b Dank Chancengleichheit entfalten wir unsere Kompetenzen und bringen unterschiedliche Perspektiven ein. /li libGesund am Arbeitsplatz /b Wir unterstützen und beraten unsere Mitarbeitenden im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit. /li /ul h3Mit Expertise in die Zukunft. /h3 pDie Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) beurteilt Beschwerden gegen den Inhalt redaktioneller Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter sowie Beschwerden im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Verweigerung des Zugangs zum Programm. Die UBI ist gerichtsähnlich organisiert. /p /p #J-18808-Ljbffr