Stellenantritt:
1. Augustoder nach Vereinbarung
Arbeitsort:
Ostermundigen
Mittendrin statt nur dabei: Sie möchten mit juristischem Sachverstand zur sozialen Sicherheit im Kanton Bern beitragen? Ihre sorgfältige Analyse, Ihr klares Urteilsvermögen und Ihre Freude an komplexen Fragestellungen mit gesellschaftlicher Relevanz machen Sie zur idealen Verstärkung für unser Team. Sie finden, das tönt "bärenstark"? Dann sollten wir uns kennenlernen.
Ihre Aufgaben
Beraten in Rechtsfragen zu Sozialversicherungen
Fälle im Bereich Prämienverbilligung beurteilen und behandeln
Einspracheverfahren instruieren sowie Einspracheentscheide und Beschwerdeantworten im Bereich der Prämienverbilligung und des Krankenversicherungsobligatoriums redigieren
Die juristische Praktikumsstelle fachlich betreuen
Ihr Profil
Abgeschlossenes juristisches Studium (MLaw)
Vertiefte Kenntnisse im Verwaltungsrecht von Vorteil
Interesse an sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen
Selbständige Arbeitsweise und Fähigkeit, sich vertieft mit komplexen juristischen Problemen auseinanderzusetzen
Sehr gute Deutschkenntnisse sowie gute Französischkenntnisse (C1)
Wir bieten Ihnen
Davon, dass der Kanton Bern ein in jeder Hinsicht fairer Arbeitgeber mit sehr guten Anstellungsbedingungen ist, dürfen Sie zu Recht ausgehen. Dazu kommen: Modernes Arbeitsumfeld
Flexibles Arbeitsmodell (Jahresarbeitszeit), Homeoffice möglich
Vielseitiges internes Weiterbildungsangebot mit mehr als 200 Kursen
Kontakt
Neugierig? Ihr Kontakt bei Fragen: Rolf Häner, Amtsleiter,
Das Amt für Sozialversicherungen (ASV) leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen Sicherheit im Kanton Bern. Es vollzieht die Verbilligung von Krankenkassenprämien sowie die Aufsicht über das Obligatorium in der Krankenpflegeversicherung. Das ASV stellt den Finanztransfer zwischen Bund, Kanton und Gemeinden in den Sozialversicherungszweigen (EL zur AHV/IV und Familienzulagen in der Landwirtschaft) sicher und ist zuständig für die Gesetzgebung im Bereich des kantonalen Sozialversicherungs- und Stiftungsrechts. Zudem führt es den Lastenausgleich zwischen den im Kanton Bern zugelassenen Familienausgleichskassen durch.
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