Ihre Aufgaben
Umfassende Informationen zum Kindes- und Erwachsenenschutzgericht finden Sie im Internet unter https://www.justice.be.ch.
Ihr Profil
* Stimmberechtigung im Kanton Bern (Art. 67 Abs. 1 KV).
* Nicht Mitglied des Grossen Rates, des Regierungsrates oder der kantonalen Verwaltung (Art. 68 KV)
* Deutsche Muttersprache mit Französischkenntnissen
* Ausgewiesene Ausbildung oder Berufserfahrung im Bereich Medizin, konkret im Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie (inkl. Fachärztin oder Facharzt)
* Erfahrung in der Behandlung oder Betreuung psychisch Kranker, Suchtkranker, betagter Menschen oder verhaltensschwieriger Kinder, Jugendlicher und Erwachsener
* Bereitschaft sich in die richterliche Tätigkeit in materieller und formeller Hinsicht einzuarbeiten
* Fähigkeit aufgrund des verlangten Wissens aktiv an der Entscheidfindung im Kindes- und Erwachsenenschutzgericht mitzuwirken
* Bereitschaft zu kurzfristigen Einsätzen (innert 2-3 Tagen)
Kontakt
Neugierig? Ihr Kontakt bei Fragen: Hannah Kauz, Geschäftsleitende Sekretärin Justizkommission, Telefon +41 31 633 75 85, hannah.kauz@parl.be.ch
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