In der ARBES Gärtnerei in Chur bilden wir Lernende Gärtnerinnen und Gärtner in der Fachrichtung Pflanzenproduktion im regulären Arbeitsmarkt aus. Die ARBES ist die geschützte Werkstätte der PDGR und bietet in ihrer Gärtnerei geschützte Arbeitsplätze für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung an.
Als Gärtner/in Pflanzenproduktion sorgst du dafür, dass Farbe in die Gärten, den Wohnraum und den Lebensraum kommt. Zu deinen Tätigkeiten gehören Aussaat, Vermehrung und Kultivierung von Zierpflanzen für draussen und drinnen sowie das Anbauen und Ernten von Gemüse. Die Arbeit findet im Gewächshaus oder draussen statt. Manchmal bepflanzen und pflegen Gärtner/innen Pflanzenproduktion auch Rabatten und Gefässe.
Während deiner Lehrzeit erlernst du den professionellen Kundenkontakt sowie den Umgang und die Zusammenarbeit mit Angestellten mit einer psychischen Beeinträchtigung.
Unsere Grundhaltung in deiner Ausbildung
Wir streben ein Lernklima an, das von gegenseitiger Wertschätzung, Toleranz und Offenheit geprägt ist.
Wir bieten dir Raum, deine Rolle als Lernende Gärtnerin oder Lernender Gärtner wahrzunehmen.
Wir ermöglichen dir verschiedene Lernformen, die individuelles, ganzheitliches und selbstgesteuertes Lernen fördern.
Wir haben klare Regelungen, den Handlungsspielraum definieren wir gemeinsam.
Du lernst durch praktische Arbeit und durch Reflexion, dabei setzen wir Führungs- und Ausbildungsinstrumente systematisch ein.
Das Lernen in der Praxis sehen wir als dauernden und aufbauenden Prozess.
Durch differenziertes, konstruktives und begründetes Feedback erreichen wir gemeinsam Lernerfolge und fördern dein Transferdenken - von Theorie in die Praxis.
Eckpunkte deiner Ausbildung
Lehrdauer und schulische Ausbildung
Deine Lehrzeit dauert 3 Jahre und erfolgt über drei Lernfelder:
Die schulische Bildung im obligatorischen Unterricht findet an einem Schultag pro Woche statt. Für diesen Unterricht besuchst du die Gewerbliche Berufsschule Wetzikon.
Die überbetrieblichen Kurse (ÜK) unterstützen den Lernerfolg, indem grundlegende und branchentypische Kompetenzen vermittelt werden.
Die berufspraktische Ausbildung erfolgt in der ARBES Gärtnerei in Chur.
Berufsmaturität
Wir unterstützen dich, wenn du während deiner Lehrzeit die Berufsmaturität (BM) anstrebst. Teile uns dein Interesse mit der Bewerbung mit.
Ferien
Während der beruflichen Grundbildung hast du fünf Wochen Ferien pro Jahr.
Unsere Anforderungen an dich
Du hast Freude an der Arbeit im Freien und im Team
Du bringst eine robuste körperliche Verfassung und Gesundheit mit
Du interessierst dich für Pflanzen, Biologie und Umwelt und hast eine gute Beobachtungsgabe
Du bist geistig und körperlich beweglich
Du hast ein gutes Auge für Farben und Formen
Du bist eine neugierige Persönlichkeit und freundlich im Kundenkontakt
Perspektiven nach deiner Lehre
Nach Abschluss deiner Lehre arbeitest du als Gärtner/in Pflanzenproduktion in dem Beruf oder absolvierst eine verkürzte Grundausbildung als Gärtnerin oder Gärtner in einer weiteren Fachrichtung, zur Floristin oder Florist oder in einer der Grundbildungen des Berufsfeldes Landwirtschaft wie zur Obstfachfrau oder Obstfachmann, Gemüsegärtnerin oder Gemüsegärtner.
Eine weitere Möglichkeit bieten dir die eidgenössischen Berufsprüfungen zur Obergärtnerin oder zum Obergärtner mit oder zur Baumpflegespezialistin oder zum Baumpflegespezialist.
Die Höhere Fachschule bietet dir die Weiterbildungsmöglichkeit zur diplomierten Technikerin HF oder zum diplomierten Techniker HF Bauführung mit Vertiefung in Garten- und Landschaftsbau.
An der Fachhochschule steht dir der Bachelor of Science (FH) in Umweltingenieurwesen und in Landschaftsarchitektur offen.
Selektionsvorgehen
Nach Prüfung deiner Bewerbung wirst du über den Auswahlentscheid informiert. Bist du in der engeren Auswahl, vereinbart der Ausbildungsverantwortliche ein Bewerbungsgespräch und Selektionstage. Durch Selektionstage erhältst du einen Einblick in den Arbeitsalltag und wir lernen uns näher kennen. Die Selektionstage werden durch uns organisiert und finden in der ARBES Gärtnerei in Chur statt.
Der Aufnahmeentscheid erfolgt durch mindestens zwei Personen, in der Regel durch den Ausbildungsverantwortlichen und dem Leiter ARBES.