Leiterin/Leiter Verrechnungssteuer & Stv. Bereichsleitung NP 2 100 % nach Vereinbarung Verantwortung übernehmen, Fachwissen einbringen und ein Team weiterentwickeln – in dieser Schlüsselrolle gestalten Sie den Bereich Verrechnungssteuer aktiv mit Ihre Aufgaben – vielseitig, verantwortungsvoll und mit Gestaltungsspielraum Fachliche und personelle Führung des Teilbereichs Verrechnungssteuer Betreuung anspruchsvoller Veranlagungsdossiers und Einbringen der Expertise bei komplexen Fragestellungen Unterstützung und Vertretung des Geschäftsbereichsleiters, insbesondere bei Steuervorbescheiden Sicherstellung von Qualität, Planung, Controlling und Reporting in den Bereichen Verrechnungssteuer, ausländische Quellensteuer und US-Rückbehalt Verantwortung für die Bewertung nicht kotierter Gesellschaften im Zuständigkeitsbereich Verfassen fundierter Entscheide im Bereich der Verrechnungssteuer Aktive Mitarbeit in Projekten sowie Mitgestaltung und Weiterentwicklung von Applikationen im Bereich Wertschriften und Verrechnungssteuer Ihr Profil – kompetent, führungsstark und lösungsorientiert Kaufmännische Grundausbildung mit weiterführender Fachausbildung im Steuerrecht und in der Verrechnungssteuer Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im nationalen Steuerrecht, idealerweise mit Schwerpunkt Verrechnungssteuer Führungserfahrung in einem kleinen Team sowie Weiterbildungen in Führung und Projektleitung Klare, adressatengerechte und wirkungsvolle Kommunikation Strukturierte, zuverlässige und präzise Arbeitsweise mit hohem Qualitätsanspruch Entscheidungsfreude, Lösungsorientierung und die Fähigkeit, auch in anspruchsvollen Situationen den Überblick zu behalten Teamorientierte Persönlichkeit mit gutem Gespür für Zusammenarbeit Für Fragen zur Stelle Herr Heinis Leiter NP 2 Tel.: Für Fragen zum Bewerbungsprozess Frau Waldkirch Leiterin HR Tel.: E-Mail: E-Mail schreiben Steuerverwaltung Die Steuerverwaltung Basel-Landschaft ist verantwortlich für die korrekte Erhebung der Steuern von juristischen und natürlichen Personen. Ihre Mitarbeitenden prüfen die Steuererklärungen, nehmen die Veranlagungen vor und beziehen die Staats- und die direkte Bundessteuer sowie im Auftragsverhältnis auch die Gemeindesteuer. Ebenso gehören die Veranlagung und der Bezug von Grundstückgewinn-, Handänderungs- sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern und die Bearbeitung der Quellensteuern zum Tätigkeitsbereich der kantonalen Steuerverwaltung. jiddaee9b1a jit0518a jiy26a