Ph3Rechtsanwältin / Rechtsanwalt als amtliche/r Verteidiger/in (a) /h3 pDer Regierungsrat wählt die amtlichen Verteidigerinnen und Verteidiger aus den im Kanton Luzern praktizierenden Anwältinnen und Anwälten für eine Amtsdauer von vier Jahren (vgl. §7 Anwaltsgesetz; SRL Nr. 280). Sie haben im Untersuchungsverfahren oder vor Gericht in den vom Gesetz vorgeschriebenen Fällen die Verteidigung von Beschuldigten zu übernehmen. /p pEine beschuldigte Person kann, sofern die Voraussetzungen dazu erfüllt sind, einen amtlichen Verteidiger oder eine amtliche Verteidigerin als ihren Rechtsbeistand auswählen. Die Verfahrensleitung bestellt im Einzelfall die amtliche Verteidigerin oder den amtlichen Verteidiger. Sie sind einzig den Interessen der beschuldigten Person verpflichtet. /p pPer 1. Januar 2027 sind amtliche Verteidigerinnen und Verteidiger zu wählen. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement sucht dafür im Straf- und Strafprozessrecht spezialisierte Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte. /p pDie Wahl der amtlichen Verteidigerinnen und Verteidiger erfolgt durch den Regierungsrat. /p h3Ihre Aufgaben /h3 pSie betätigen sich vorwiegend im Strafrecht und im Strafprozessrecht und sind bereit, regelmäßig Pikettdienst zu leisten, sowohl während der Bürozeiten als auch während der Nacht sowie an Wochenenden und an Feiertagen. /p h3Ihr Profil /h3 h3Zwingende Anforderungen /h3 ul liAbgeschlossene juristische Ausbildung (Master oder Lizentiat) /li liEintragung als Anwalt oder Anwältin im kantonalen Anwaltsregister /li liBestätigung der Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte, dass keine Disziplinierungen vorliegen, die gegen die Ausübung des Amtes als amtliche Verteidigung sprechen. /li liBei Mehrfachbewerbungen aus einer Kanzlei ist eine Bestätigung sämtlicher Mitglieder der Bürogemeinschaft aufzulegen, wonach diese Personen vor jeder Übernahme eines amtlichen Verteidigungsmandates allfällige Verbindungen mit den anderen Mandaten der Bürogemeinschaft prüfen und bei möglichen Interessenkonflikten das amtliche Verteidigungsmandat nicht annehmen. Dieser Verpflichtung unterliegen auch neueintretende Mitglieder einer Bürogemeinschaft. /li /ul h3Fachliche Anforderungen /h3 ul liMehrjährige Berufserfahrung im Strafrecht und im Strafprozessrecht /li liWeiterbildungen im Strafrecht und im Strafprozessrecht /li /ul h3Persönliche Anforderungen /h3 ul liBelastbarkeit /li liFlexibilität und zeitliche Verfügbarkeit /li liBereitschaft zu Pikettdienst /li liFremdsprachenkenntnisse /li liPersönliche Integrität /li liKontakt- und Kommunikationsfähigkeit /li liBewerbungen von Personen, die das ordentliche Pensionsalter noch nicht erreicht haben, werden besonders berücksichtigt. /li liDie Bewerbenden nehmen zur Kenntnis, dass die Wahl ad personam erfolgt und das Mandat grundsätzlich persönlich auszuüben ist. /li /ul /p #J-18808-Ljbffr