HAST DU LUST DEINE PERSÖNLICHE STEUERERKLÄRUNG ZU OPTIMIEREN?
Wenn du der Meinung bist, dass es in der Steuerberatung darauf ankommt sehr genau zu arbeiten, Gleiches gleich zu behandeln und dich dazu fachlich immer auf dem neusten Stand zu bringen, stimmen wir dir gerne zu. Solltest du aber denken, dass Steuerberatung langweilig und öde ist, widersprechen wird dir! Wir arbeiten eng mit unseren interdisziplinären Experten und Expertinnen zusammen und geben deinen Ideen viel Spielraum. Entsprechend deinem Ausbildungsstand und deiner zunehmenden Berufspraxis passen wir laufend deine Aufgaben und dein Verantwortungsbereich an.
DAS BEWEGST DU
Du erstellst Steuererklärungen für natürliche und juristische Personen.
Du kontrollierst Steuerveranlagungen und -rechnungen.
Du führst Rechtsmittelverfahren im Steuerbereich durch.
Du berätst Unternehmen in steuerrechtlichen Angelegenheiten und lernst dabei viele interessante und unterschiedliche Branchen und Organisationsformen kennen.
DAMIT GELINGT ES DIR
Abgeschlossenes Wirtschafts- oder Rechtswissenschafts-Studium (Bachelor oder Master) oder Fachausweis Treuhand
Grosse Portion Neugierde, um sich noch vertiefter auf den Fachbereich Steuern einzulassen
Zeit und Energie um mittelfristig den Lehrgang für diplomierte Steuerexperten- expertinnen in Angriff zu nehmen
WAS WIR BIETEN
Du wirst Teil eines Teams aus vielseitig interessierten Talenten und Profis
Zeitliche und finanzielle Unterstützung der externen Weiterbildung zum Steuerexpertendiplom
Breites internes Seminarangebot
Förderprogramm für Nachwuchs- und Führungskräfte
WERDE TEIL DER BDO FAMILIE
Work-Life-Balance
Jahresarbeitszeit mit flexiblen Arbeitszeiten
Kompensation von Mehrstunden
Homeoffice / ortsunabhängiges Arbeiten möglich
Möglichkeit unbezahlten Urlaubs (Sabbatical)
Persönliche Entwicklung
Unterstützung externer Weiterbildungen
Breites internes Seminarangebot
Förderprogramm für Führungskräfte
Auslandaufenthalte möglich (Secondment)
Individuelle Förderung
Finanzielle Sicherheit
100% Nettolohnfortzahlung während max. 2 Jahren infolge Unfall oder Krankheit
UVG Zusatzversicherung
BDO übernimmt NBU- und KTG-Prämie
Kein Koordinationsabzug im BVG