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Beisitzer/in (mieter/in) beim mietgericht des sense- und seebezirks

Tafers
Service de l'orientation professionnelle SOPFA - Amt für Berufsberatung BEA
EUR 30’000 - EUR 80’000 pro Jahr
Inserat online seit: 5 Juni
Beschreibung

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Beisitzer/in (Mieter/in) beim Mietgericht des Sense- und Seebezirks

Beschäftigungsgrad: -%

Bewerbungsfrist: 27.03.2025

Datum des Stellenantritts: Mit Wahl durch den GR oder nach Vereinbarung

Vertragsart: Unbefristeter Vertrag

Dienststelle: Justizrat


Wie bewerbe ich mich

ACHTUNG: Um Ihre Bewerbung einzureichen, verwenden Sie bitte ausschliesslich den folgenden Link: KLICKEN SIE AUF DIESEN LINK, UM SICH ZU BEWERBEN. Klicken Sie nicht auf die Schaltflächen «Jetzt bewerben» oben und unten auf dieser Seite. Bewerben Sie sich bitte direkt über folgende E-Mailadresse: CMcandidatures@fr.ch. Ansonsten wird Ihre Bewerbung nicht bearbeitet.

Bewerbungsdossier

Die Bewerbungen müssen schriftlich mit einem Bewerbungsschreiben, einem kurzen Lebenslauf und einem kürzlich ausgestellten (nicht älter als ein Jahr) Straf- und Betreibungsregisterauszug sowie einem Unterstützungs- oder Empfehlungsschreiben einer Organisation, die die Mieter/innenseite vertritt (Art. 57 JG), eingereicht werden.

Beisitzende bekleiden ein nebenberufliches Richteramt und verfügen über richterliche Entscheidungsbefugnisse (Art. 4 JG). Sie werden je nach Bedarf der betroffenen Behörde aufgeboten. Die Beisitzenden erhalten Sitzungsgeld gemäss Art. 79a JR. Beisitzende werden auf Stellungnahme des Justizrats vom Grossen Rat gewählt. Der Justizrat schreibt für den Grossen Rat die richterlichen Ämter zur Bewerbung aus (Art. 12 JG). Die Beisitzenden und Ersatzbeisitzenden der Mietgerichte werden paritätisch aus Organisationen, welche die Eigentümerseite vertreten, und aus Organisationen, welche die Mieterseite vertreten, gewählt (Art. 57 JG).

Gewünschtes Profil

* Mitgliedschaft bei einer Organisation, welche die Mieter/innenseite vertritt (Art. 57 JG). Es ist ein Unterstützungs- oder Empfehlungsschreiben der Organisation vorzulegen.
* Wohnsitz in einem der betreffenden Gerichtskreise (Sense/See) (Art. 7 Abs. 2 JG).
* Ausreichende zeitliche Verfügbarkeit für das Amt (Sitzungen tagsüber).
* Stimmberechtigung in kantonalen Angelegenheiten. Ausländische Staatsangehörige müssen im Besitze einer Niederlassungsbewilligung sein und zudem seit mindestens fünf Jahren Wohnsitz im Kanton haben. Gegen die Personen dürfen keine Verlustscheine bestehen. Sie dürfen nicht wegen Handlungen strafrechtlich verurteilt worden sein, die mit dem richterlichen Amt nicht vereinbar sind.
* Beherrschen der deutschen Sprache mit guten Kenntnissen der französischen Sprache.


Angaben der Kontaktpersonen

Datum der Stellenausschreibung: 03.03.2025

#J-18808-Ljbffr

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