Abklärungsfachperson im Kindes- und Erwachsenenschutz Zug (80%), befristet bis 31. Dezember 2026
Der Kanton Zug sucht eine Abklärungsfachperson im Kindes- und Erwachsenenschutz.
Datenschutz Online-Bewerbung
* Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist dem Kanton Zug ein wichtiges Anliegen.
* Die Bearbeitung Ihrer Daten erfolgt in Übereinstimmung mit dem kantonalen Datenschutzgesetz (BGS 157.1) und der Datensicherheitsverordnung (DSV; BGS 157.12).
Richtigkeit der gemachten Angaben
* Die Angaben über Ihre persönlichen Daten müssen wahrheitsgemäss, richtig und aktuell sein und dürfen weder unvollständig, irreführend noch täuschend sein.
Verwendung Ihrer Daten
* Während des Bewerbungsverfahrens werden neben Anrede, Namen und Vornamen die üblichen Korrespondenzdaten wie Postanschrift, E-Mailadresse und Telefonnummern im E-Recruiting-System gespeichert.
Speicherung und Löschung der Daten durch die Verantwortlichen der kantonalen Verwaltung Zug
* Sie können während des laufenden Bewerbungsverfahrens jederzeit Auskunft über die Daten, welche über Sie bearbeitet werden, oder aber die Löschung sämtlicher Daten verlangen.
-datensicherheit
* Beachten Sie, dass der Kanton Zug für den technischen Betrieb des Bewerbungsmanagements die Dienste der Firma Abacus Research AG, 9300 Wittenbach, in Anspruch nimmt.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung.
Personalamt des Kantons Zug, info.pa@zg.ch
#J-18808-Ljbffr