Nächster Schritt KI und Applikationsentwicklung bei BDO
Hast du Lust, mit deiner dynamischen und offenen Persönlichkeit bei uns etwas Grosses zu bewirken?
Bei uns triffst du auf eine grossartige Grundlage (Azure, M365) und Datenhaltung zur Automatisierung sowie Digitalisierung. Zudem erwartet dich eine offene und proaktive Haltung gegenüber KI, modernen Vorhaben sowie zukünftigen Technologien.
DAS BEWEGST DU
Entwicklung und Implementierung von innovativen Software- und KI-Lösungen auf Grundlage von technischen Spezifikationen
Einbringung technischer Expertise bezüglich Softwareanforderungen in verschiedenen Projektteams
Verbesserung und Optimierung vorhandener Softwarelösungen
Kontinuierliche Weiterbildung in neuen Technologien und Programmiersprachen
Gemeinsam erreichen wir das nächste Level
DAMIT GELINGT ES DIR
Abgeschlossene Berufslehre als Applikationsentwickler EFZ oder entsprechende Berufserfahrung in der Softwareentwicklung
Dir sind Stichworte wie Powerplattform, KI, BI, Entwicklung und Data Management keine Fremdwörter
Du besitzt Erfahrungen im Microsoft Kosmos
Du hast eine aussergewöhnliche Auffassungsgabe und bist jederzeit in der Lage vom Detail zum grossen Ganzen und zurückzuwechseln
Du bist eine kommunikative, teamorientierte und Macher Persönlichkeit
WAS WIR BIETEN
Jahresarbeitszeit mit flexiblen Arbeitszeiten
Kompensation von Mehrstunden
Unterstützung externer Weiterbildungen
Ortsunabhängiges Arbeiten
Work-Life-Balance
Attraktive Sozialleistungen
Bei dieser Vakanz verzichten wir auf die Zusammenarbeit mit Personalvermittlern.
WERDE TEIL DER BDO
Work-Life-Balance
Jahresarbeitszeit mit flexiblen Arbeitszeiten
Kompensation von Mehrstunden
Homeoffice / ortsunabhängiges Arbeiten möglich
Möglichkeit unbezahlten Urlaubs (Sabbatical)
Persönliche Entwicklung
Unterstützung externer Weiterbildungen
Breites internes Seminarangebot
Förderprogramm für Führungskräfte
Auslandaufenthalte möglich (Secondment)
Individuelle Förderung
Finanzielle Sicherheit
100% Nettolohnfortzahlung während max. 2 Jahren infolge Unfall oder Krankheit
UVG Zusatzversicherung
BDO übernimmt NBU- und KTG-Prämie
Kein Koordinationsabzug im BVG