Die Steinmann Ingenieure und Planer AG erbringt hochwertige Geomatik‑Dienstleistungen und verfügt über ausgewiesene Expertise in den Bereichen der Amtlichen Vermessung und der Ingenieurvermessung. Das zukunftsorientierte Unternehmen verpflichtet sich gleichermassen dem Menschen wie der Umwelt und leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen und verantwortungsbewussten Erhaltung unserer Infrastruktur.AufgabenDurchführung von Vermessungsarbeiten in der amtlichen Vermessung sowie in der IngenieurvermessungUmsetzung aller erforderlichen Tätigkeiten im Feld, auf der Baustelle und im BüroErfassung, Bearbeitung und Visualisierung von Geodaten sowie die Erstellung der zugehörigen Produkte und PläneSicherstellung der Datenqualität und Einhaltung der geltenden Standards. Mitarbeit bei der Ausbildung unserer LernendenQualifikationAbgeschlossene Ausbildung als Geomatiker*in EFZBerufserfahrung in der Schweizer VermessungsbrancheSicherer Umgang mit moderner Vermessungstechnik sowie mit GIS‑ und CAD‑SoftwareEigenverantwortliche, strukturierte und sorgfältige ArbeitsweiseSehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sowie Führerausweis Kat. BBenefitsIhre Arbeit macht den Unterschied: Präzise Vermessungsdaten schaffen die Grundlage für die Sicherstellung von Eigentumsverhältnissen sowie für eine vorausschauende Planung und den langfristigen Werterhalt der Infrastruktur.Übernehmen Sie Verantwortung: Sie arbeiten selbstständig und sorgen für exakte, verlässliche Daten.Arbeiten Sie mit modernster Technologie und leistungsfähigen Vermessungssystemen.Zeitgemässe Anstellungsbedingungen in einer flexiblen Arbeitsumgebung – eingebettet in ein motiviertes Team, das den Zusammenhalt aktiv lebt und pflegt.Modernes Arbeitsumfeld: Ab Frühjahr 2026 erwarten Sie frisch ausgebaute und zeitgemäss ausgestattete Büroräumlichkeiten.Für ein unverbindliches Gespräch oder weitere Auskünfte stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihren Anruf oder auf Ihre Bewerbung – online oder per E-Mail. Diskretion ist selbstverständlich.
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