Beschäftigungsauftrag
Als Treuhänder unterstützen Sie unsere Auftraggeber bei ihren Finanzanliegen.
* Eigene Betreuung und Führung von Kundenbuchhaltungen:
1. Sie sind die erste Ansprechperson für Ihre Mandanten;
* Hinweisrechnung, Zahlungsanweisungen, Auszahlungen unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Vorschriften erstellen und übermitteln.