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Anwalt / anwältin als mitglied der aufsichtsbehörde über die bundesanwaltschaft

Bern
Bundesverwaltung
Rechtsanwalt
Inserat online seit: Veröffentlicht vor 9 Std.
Beschreibung

Diesen Beitrag können Sie leisten

* Aufsicht über die Bundesanwaltschaft gemäss den Artikeln 29 bis 31 des Strafbehördenorganisationsgesetzes (StBOG; SR 173.71 )
* Teilnahme an Aufsichtssitzungen der AB-BA
* Durchführung von Inspektionen bei der Bundesanwaltschaft
* Berichterstattung in parlamentarischen Kommissionen
* Treffen mit Partnerbehörden


Das macht Sie einzigartig

* Eintrag in einem kantonalen Anwaltsregister (Art. 23 Abs. 2 Bst. b StBOG, Art. 7 BGFA)
* Praktische Erfahrung im Straf- und Strafprozessrecht
* Aufsichts-/Auditerfahrung von Vorteil
* Teamfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Sozialkompetenz
* Beherrschung zweier Amtssprachen


Auf den Punkt gebracht

Die Vereinigte Bundesversammlung wählt die Mitglieder der Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft. Die Gerichtskommission ist zuständig für die Vorbereitung der Wahlen.

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) wird von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt. Sie ist unabhängig von der Exekutive, der Judikative und den Strafverfolgungsbehörden des Bundes. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Bundesanwaltschaft in organisatorischer, personeller sowie finanzieller Hinsicht systemisch zu beaufsichtigen. Dazu kann sie Inspektionen durchführen sowie Empfehlungen und Weisungen erlassen. In laufende Verfahren darf sie nicht eingreifen.


Zusätzliche Informationen

Unvereinbarkeit: Die Mitglieder der Aufsichtsbehörde dürfen weder der Bundesversammlung noch dem Bundesrat angehören und in keinem Arbeitsverhältnis mit dem Bund stehen. Mitglieder, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, dürfen nicht als Parteivertreter vor den Strafbehörden des Bundes auftreten (Art. 24 StBOG).


Die nächsten Schritte

* Bewerbung mit komplettem Bewerbungsdossier inklusiv Angabe von mindestens zwei Referenzpersonen mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Liste Ihrer Publikationen, Straf- und Betreibungsregisterauszug
* Prüfung der Bewerbungen durch die Subkommission
* Anhörung durch die Plenarkommission
* Vorschlag der Gerichtskommission
* Wahl während der Herbstsession 2026

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